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Insolvenzberatung — Anerkannte Beratungsstelle erforderlich

Privatinsolvenz erfordert eine bescheinigte Beratung durch eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle (§ 305 InsO). Lexanova darf nach BeIK/RDG keine Insolvenzberatung leisten.

Empfohlene nächste Schritte

  1. 1.Schuldnerberatung über Caritas, Diakonie, AWO oder Verbraucherzentrale (kostenlos)
  2. 2.Anerkannte Beratungsstellen sind beim örtlichen Amtsgericht gelistet
  3. 3.Insolvenzplan wird gemeinsam mit der Beratungsstelle erstellt

Warum vermitteln wir hier?

Lexanova erstellt rechtssichere Dokumente für Standardfälle — schnell, fair, transparent. Für individuelle Beratung in komplexen Rechtsgebieten gibt es Fachanwälte und anerkannte Beratungsstellen, die dafür ausgebildet sind. Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) regelt diese Trennung im Interesse der Mandanten.

Hinweis nach RDG: Lexanova bietet rechtssichere Dokumentvorlagen für Standardfälle und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.