Insolvenzberatung — Anerkannte Beratungsstelle erforderlich
Privatinsolvenz erfordert eine bescheinigte Beratung durch eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle (§ 305 InsO). Lexanova darf nach BeIK/RDG keine Insolvenzberatung leisten.
Empfohlene nächste Schritte
- 1.Schuldnerberatung über Caritas, Diakonie, AWO oder Verbraucherzentrale (kostenlos)
- 2.Anerkannte Beratungsstellen sind beim örtlichen Amtsgericht gelistet
- 3.Insolvenzplan wird gemeinsam mit der Beratungsstelle erstellt
Warum vermitteln wir hier?
Lexanova erstellt rechtssichere Dokumente für Standardfälle — schnell, fair, transparent. Für individuelle Beratung in komplexen Rechtsgebieten gibt es Fachanwälte und anerkannte Beratungsstellen, die dafür ausgebildet sind. Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) regelt diese Trennung im Interesse der Mandanten.
Hinweis nach RDG: Lexanova bietet rechtssichere Dokumentvorlagen für Standardfälle und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.