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 Spezialfall

Datenschutz (DSGVO)

Auskunft, Löschung, Schadensersatz, Schufa-Auskunftei — die DSGVO ist dein günstigstes Druckmittel.

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Die DSGVO ist das mächtigste Verbraucher-Tool, das Deutschland in den letzten 20 Jahren bekommen hat — und kaum jemand nutzt es. Eine Auskunftsanfrage zwingt Firmen, dir innerhalb eines Monats offenzulegen, was sie über dich speichern. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 4 % vom Jahresumsatz.


Wenn du nichts tust:

Schweigen hat hier einen Preis.

Datenleck, unzulässige Werbung, falsche Schufa-Einträge — wenn du nicht reagierst, bleibt der Eintrag und schadet still weiter. Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO verjährt nach drei Jahren, und der Gegner zählt darauf, dass du es vergisst.

Frist:

Auskunft nach Art. 15 DSGVO: Antwort binnen 1 Monat

Warteliste

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 Was wir oft gefragt werden

Datenschutz (DSGVO) — typische Fragen.

Was kann ich von einer Firma per DSGVO einfordern?
Volle Auskunft: welche Daten sie speichern, zu welchen Zwecken, an wen sie weitergegeben werden, Speicherdauer, Herkunft. Pflicht zur Antwort innerhalb von einem Monat (Art. 12 DSGVO).
Wieviel Schadensersatz steht mir bei einem Datenleck zu?
Nach Art. 82 DSGVO + EuGH-Rechtsprechung: ab 100 € bei dokumentiertem immateriellem Schaden (Angst, Identitätsdiebstahl-Sorge). Bei nachweisbarem materiellem Schaden mehr. Wir formulieren die Forderung mit aktuellen Urteilen als Anker.
Wie lösche ich einen ungerechtfertigten Schufa-Eintrag?
Zwei-Schritt-Verfahren: erst Auskunftsanfrage nach Art. 15 DSGVO an die Schufa, dann Löschungsbegehren nach Art. 17 DSGVO an die ursprünglich meldende Stelle — sie muss den Eintrag aktiv zurückziehen.

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